Jeder hat das Recht auf den Arzt seines Vertrauens! Und das muss kein Kassenarzt sein. Dies gilt sowohl für die Auswahl des Hausarztes als auch für den Fall einer Überweisung zu einem Facharzt. Oft besteht aber Unklarheit über die Form der Inanspruchnahme, Kosten, Rückvergütung usw...

Der Bevölkerung unseres Landes und damit auch Ihnen steht das Recht
zu, den Arzt Ihres Vertrauens frei zu wählen. Dies gilt sowohl  dann, wenn Sie selbst den betreffenden Arzt aussuchen als auch für den Fall einer Überweisung zu einem Spezialisten.

Anspruch auf Rückvergütung
Der Wahlarzt steht zwar in keinem Vertragsverhältnis mit Ihrer Krankenversicherung. Für die vom Wahlarzt erbrachten Leistungen haben Sie derzeit aber einen gesetzlichen Anspruch auf Rückvergütung. Nach Einreichen der bezahlten Honorarnote überweist   Ihnen Ihre Krankenversicherung den zustehenden Rückerstattungsbetrag.  

Detaillierte Rechnung
Ihre Wahlärztin bzw. Ihr Wahlarzt informiert Sie mit einer detaillierten Rechnung über die erbrachten Leistungen und sichert Ihnen damit gleichzeitig den größtmöglichen Rückersatz.
Für die Begleichung von Kosten für einen allfälligen Selbstbehalt oder für die von den Krankenkassen nicht vergüteten Untersuchungen bzw. Behandlungen ist eine private Zusatzversicherung empfehlenswert.

Derzeit arbeiten in Vorarlberg über 200 Ärzte und Ärztinnen in nahezu sämtlichen Fachbereichen in wahlärztlichen Ordinationen 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Wahlärztin oder Ihren Wahlarzt.