Wer in Österreich in der Sozialversicherung krankenversichert ist, erhält eine persönliche e-card. Die e-card ist bei jedem Arztbesuch vorzulegen. Bei Nichtvorlage der e-card ist eine Behandlung auf Kosten der Sozialversicherung nicht möglich und Sie müssen somit mit der Ausstellung einer Privathonorarnote rechnen.